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Autoscheibe eingeschlagen: Zahlt bei Auto-Vandalismus die Versicherung?

Eine eingeschlagene Autoscheibe lässt einen nicht nur mit Schrecken zurück, der Schaden kann auch hohe Kosten verursachen. Aber wer zahlt, wenn der Täter nicht gefunden werden kann: Der Besitzer oder die Versicherung?

Ihre Autoscheibe wurde eingeschlagen - was tun Sie jetzt?

Haben Sie gerade einen Vandalismus-Schaden an Ihrem Fahrzeug entdeckt, geben Sie unbedingt eine Anzeige bei der Polizei auf - am besten telefonisch. Im Idealfall kann der Täter ermittelt und zur Rechenschaft gezogen werden. Allzu große Hoffnungen sollten Sie sich allerdings nicht machen: Die Aufklärungsquoten bei Vandalismus sind in Deutschland eher gering.

Nehmen Sie auch Fotos von der Situation und den Schäden auf - sowohl als Beweise für die Polizei, als auch zur Übermittlung an die Versicherung. Melden Sie den Schaden im zweiten Schritt möglichst schnell Ihrer Versicherung - spätestens nach einer Woche.

Voll- und Teilkasko greifen bei Glasschäden

Eine eingeschlagene Autoscheibe fällt in den Bereich der Glasbruchschäden. Dabei spielt es keine Rolle, welche Scheibe beschädigt ist oder wie der Schaden entstanden ist: In der Regel zahlen auch Teilkasko-Versicherungen diesen Schaden. Ist die Autoscheibe eingeschlagen, zahlt die Versicherung also normalerweise die Kosten. Es kann allerdings sein, dass Sie die Selbstbeteiligung übernehmen müssen.

Haben die Täter noch andere Schäden verursacht, kann es sein, dass diese nicht von der Teilkasko-Versicherung abgedeckt sind. Bei einer Vollkasko-Versicherung sind die meisten Fälle abgedeckt. Informieren Sie sich in jedem Fall aber direkt bei Ihrem Versicherer.

Autoscheibe eingeschlagen: Vandalismus durch Tiere

In bestimmten Situationen kann ein Glasschaden durch ein Tier entstehen. Handelt es sich um ein Haus- oder Nutztier, muss in der Regel der Besitzer den Schaden übernehmen. Bei Wildtieren oder Vogelschlag übernimmt die Vollkasko-Versicherung normalerweise die Kosten. Haben Sie eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen, sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihrem Versicherer. In jedem Fall sollten Sie bei einem Zusammenstoß mit einem Tier sofort die Polizei informieren und am Unfallort bleiben. Das Verlassen des Unfallortes kann im schlimmsten Fall als Fahrerflucht gewertet werden.

Mit eingeschlagener Autoscheibe noch fahren?

Fahren mit eingeschlagener Autoscheibe ist auf jeden Fall ein Sicherheitsrisiko und kann zu Bußgeldern führen. Ausgenommen hiervon ist die Fahrt zur Werkstatt. Achten Sie aber darauf, dass die Strecke nicht zu weit ist. Auch bei besonders schweren Schäden sollten Sie das Fahrzeug besser nicht mehr bewegen. Die Windschutzscheibe etwa trägt zur Stabilität der Karosserie bei. Wurde diese komplett eingeschlagen, sollten Sie mit dem Fahrzeug nicht mehr fahren.

In dem Fall kann der mobile Service von Zentrale Autoglas weiterhelfen, die Scheibe wird dann bequem vor Ort ausgetauscht.